Am 15.12.2022 hat der Stadtteilbeirat Neustadt und am 04.04.2024 hat die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung beschlossen, die Langemarckstraße in der Bremer Neustadt in Georg-Elser-Allee umzubenennen. Aktuell steht eine Entscheidung des Senats der Freien Hansestadt Bremen zu diesem Thema aus.
Nach dem Deputationsbeschluss hat es vermehrt Fragen aus der Bevölkerung gegeben, die die Umsetzung der Straßenumbenennung betreffen. Diese Fragen betreffen vor allem den Erhalt des Gedenkens an die Opfer der Schlacht bei Langemarck und ganz allgemein der Schlachten des 1. Weltkrieges und insbesondere in Belgien sowie den mit der Umbenennung verbundenen persönlichen Aufwand der Betroffenen.
Die Georg Elser-Initiative Bremen hat Spenden in Höhe von € 100.000 gesammelt. Die Spenderinnen und Spender verbinden damit den Auftrag, den Anregungen und Bedenken der Bevölkerung abzuhelfen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Umbenennung der Langemarckstraße stellten die Mitglieder des Vereins und sehr viele angesprochene Bürger fest, dass den meisten Anwohnenden der Ursprung des Namens und die historischen Hintergründe unbekannt sind. Viele Menschen begrüßten es, wenn Schritte unternommen werden würden, die historischen Zusammenhänge darzustellen und an die Schlachten und die gefallenen Soldaten zu erinnern.
Dementsprechend sollen im Straßenzug der Langemarckstraße in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbeirat, der Denkorte-Initiative und den Bürgerinnen und Bürgern weitere Erinnerungstafeln aufgestellt werden. Mögliche Standorte sind im jeweiligen Kreuzungsbereich der Langemarckstraße mit den Straßen Am Deich, Pappelstraße und Neuenlanderstraße. Als Muster soll die Gedenktafel an der Hochschule dienen. Auf den Tafeln sollen Kontaktmöglichkeiten (QR-Codes) zu den Websites der Gedenkstätte und des Museums in Langemark/Poelklappe sowie zur Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin geschaffen werden. Die Tafeln werden zukünftig vom Verein unterhalten und gepflegt werden, sodass eine dauerhafte und ehrenvolle Erinnerungsmöglichkeit geschaffen wird.
Die Leitung des Ortsamtes Neustadt, Vertreter des Stadtteilbeirates und des Vereins haben mit der Leitung des Bürgeramtes Bremen schon im letzten Jahr gesprochen. Es wurde besprochen, dass das Bürgeramt im Zeitraum der Umbenennung ein Stadtteilbüro im Ortsamt Neustadt in der Neustadtscontrescarpe 44 einrichtet. Hier können dann ohne Voranmeldung Personalausweise, weitere Aufenthaltstitel und KFZ-Scheine geändert werden. Die Änderungen werden gebührenfrei erfolgen.
Die Georg Elser-Initiative Bremen wird in diesem Zeitraum ebenfalls im Ortsamt ein mobiles Büro einrichten. Hier soll Anwohnenden dabei geholfen werden, nötige Schreiben an Banken, Versicherungen usw. mit dem Hinweis auf die Änderung des Straßennamens zu erstellen und diese dann auf Kosten des Vereins zu versenden. Das Büro wird ehrenamtlich besetzt, und gegebenenfalls kommen auch entsprechende Hausbesuche infrage.
Berechtigte Kosten, die Gewerbetreibenden z.B. durch die Änderung von Internetseiten und Werbematerialien oder Benachrichtigung von Kunden, Geschäftspartnern oder Dienstleistern entstehen, werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch den Verein nach Absprache erstattet. Der Verein hat mit vielen Gewerbetreibenden bereits einen Dialog zu diesem Thema begonnen. Von manchen Gewerbetreibenden stehen Antworten auf die Ansprache des Vereins noch offen.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Umbenennung der Langemarckstraße wird von einigen Personen behauptet, das gesamte Verfahren wäre undemokratisch abgelaufen. Das Gegenteil ist der Fall. Zur Beiratssitzung am 15.12.2022 wurde öffentlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Sitzung fand öffentlich statt, und von den anwesenden Anwohnern kamen eine positive und eine ablehnende Stellungnahme. Der Beschluss des Stadtteilbeirates erfolgte einstimmig. Der Stadtteilbeirat hat das gesetzliche Recht, Straßen zu benennen und umzubenennen. Die Mitglieder des Stadtteilbeirates sind von der Bevölkerung der Neustadt gewählt worden.
Im Verwaltungsverfahren zur Vorbereitung der Deputationssitzung erschien am 25.03.2023 im Weser-Kurier in der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen die Aufforderung an die betroffenen Anwohner, Einwendungen binnen eines Monats einzureichen. Dies geschah offensichtlich auch, die rechtliche Prüfung durch das Ressort der Senatorin für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung ergab aber, dass keine Gründe vorgebracht wurden, die eine Umbenennung nicht zulassen würden.
Das Staatsarchiv Bremen hat zur angestrebten Umbenennung der Langemarckstraße in Georg-Elser-Allee Stellung genommen. U.a. wird ausgeführt, wird angeführt, dass die Langemarckstraße auch nach 1945 noch in weiten Teilen der Bevölkerung mit einem ehrenden Andenken an die Gefallenen des 1. Weltkrieges verbunden wurde. Weiter bilde die Langemarckstraße in Bremen im Kontext der kollektiven Erinnerung an den 1. Weltkrieg einen wichtigen Erinnerungsort. Für eine Umbenennung der Langemarckstraße hätte das Staatsarchiv Verständnis aufbringen können, wenn dies im 400. Jahr des Bestehens der Neustadt und der Rückbenennung auf den alten Straßennamen „Große Allee“ erfolgt wäre. Grundsätzlich hält das Staatsarchiv insofern eine Umbenennung der Langemarckstraße für begründbar, allerdings nicht so, wie vom Stadtteilbeirat beschlossen.
Die Georg Elser-Initiative Bremen regt an, dass die Umbenennung am Freitag, den 8. November 2024, stattfindet. Das ist der Jahrestag des Attentats von Georg Elser auf Adolf Hitler und ein Tag vor dem Jahrestag der Reichsprogromnacht. Aus der Bevölkerung sind Mitglieder der Initiative in den letzten Tagen angesprochen worden „Da müsste doch eigentlich der Bundespräsident nach Bremen kommen.“
Solch ein langer Vorlauf würde allen die notwendige Zeit für die Vorbereitung geben. Die Georg Elser-Initiative würde weiterhin die Bevölkerung über die o.a. Möglichkeiten der Unterstützung rechtzeitig informieren.
In der Folgezeit sollte dann den Anregungen des Stadtteilbeirates und der Deputation gefolgt werden, den Allee-Charakter des Straßenzuges durch die Anpflanzung weiterer Bäume zu fördern.
Bremen, den 23.04.2024